#AGBs

1. Geltungsbereich, Gegenstand und Abschluss des jeweiligen Vertrages

  1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen „Blatt-werk", Jamal El Ouaryachi, Sandstr. 1, 57072 Siegen (im Folgenden „Auftragnehmer") genannt und dem jeweiligen Auftraggeber.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
  3. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die die Bestellung zu Zwecken vornimmt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
    Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  4. Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind das Bedrucken oder Bekleben von Waren für den Auftraggeber und/oder der Warenverkauf an den Auftraggeber durch den Auftragnehmer.
  5. Der Auftraggeber kann über die Website des Auftragnehmers eine Bestellung der Ware vornehmen. Nach Absendung der Bestellung erhält der Auftraggeber eine Bestellbestätigung, in welcher seine Daten und seine Bestellung noch einmal aufgeführt sind. Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme zum Vertragsschluss dar. Der Auftraggeber wird, wenn der Auftragnehmer das Angebot annimmt, binnen 2 Tagen eine Vertragsannahmeerklärung oder eine Versandbestätigung von diesem erhalten. Sollte der Auftraggeber eine solche Erklärung nicht fristgemäß erhalten, ist er an seine Bestellung nicht mehr gebunden.
  6. Der Vertragstext und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber nach der Bestellung per Email übersandt. Darüber hinaus kann der Auftraggeber, welcher ein Kundenkonto angelegt hat, seine jeweiligen Bestellungen über sein Kundenkonto jederzeit nach Vertragsschluss aufrufen.
  7. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Es ist deutsches Recht anwendbar, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist.
  8. Die Selbstbediener (Kunden, die die Maschine selbst bedienen) haften im vollen Umfang für die verursachten Schäden, die bei grobfahrlässige Bedienung der Maschinen oder aus einem anderen Grund entstehen und verursacht werden.
  9. Für die per Selbstbedienung durchgeführte Auftragsarbeiten übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
  10. Alle Preisangaben verstehen sich als Brutto-Europreise.

2. Abwicklung des jeweiligen Vertrages, Versandkosten

  1. Bei Abschluss des Vertrages wird die Zahlung des Kaufpreises sofort fällig. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Bezahlungsmodalitäten zu wählen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei Lieferungen ins Ausland, bei Erstbestellen oder aus anderen Gründen bestimmte Bezahlungsvarianten auszuschließen.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Leistungsgegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Der Auftragnehmer wird in diesem Fall den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und diesem eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. Der Auftragnehmer behält sich für diesen Fall vor, eine preislich und qualitativ gleichwertige Ware anzubieten, mit dem Ziel, einen neuen
Vertrag über den Kauf der preislich und qualitativ gleichen Ware abzuschließen.
  3. Der Auftraggeber wird, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuchs handelt, die bestellte Ware unverzüglich nach der Ablieferung untersuchen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Waren sowie der jeweiligen Funktionsfähigkeit. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder ohne weitere feststellbar sind, müssen dem Auftragnehmer unverzüglich mitgeteilt werden. Beizufügen ist eine detaillierte Mängelbeschreibung. Unterlässt der Auftraggeber diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
  4. Mängel der Waren, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung gem. Absatz 3 nicht feststellbar sind, müssen dem Auftragnehmer unverzüglich nach deren Entdeckung mitgeteilt werden, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handelt; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

3. Gewährleistung und Haftung

  1. Für Mängel der Waren haftet der Auftragnehmer grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§$ 434 ff. BGB bzw. §$ 651 Satz 1, 434 ff. BGB).